Garantieversicherung
Was kann versichert werden?
- Versicherbar sind alle neuen handelsüblichen Forstmaschinen mit Serienausstattung.
Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
- Motor: Hauptkomponenten einschließlich Kraftstoffanlage, Ansaug- und Abgassystem ohne Schalldämpfer, Motorschmiersystem, Kühlsystem ohne Kühler, Kontroll- und Steuerungssystem
- Getriebe: Hauptkomponenten einschl. Wandler/Kupplung, Schmier- und Kühlsystem, Schwenkantrieb und Bremse, Kontroll- und Steuerungssystem/Ventile
- Hydrostatikantrieb: Getriebe, Pumpen und Motoren für Fahrwerksfunktionen, Kontroll- und Steuerungssystem/Ventile.
- Kraftflussverbindungen: Kardansystem, Schwenklager/Drehkranz
- Lenkung (nur für Kettengeräte): Kupplung, Bremse, Kontroll- und Steuerungssystem/Ventile.
- Hauptkomponenten einschl. Differential, Tellerrad und Kegel, Endantrieb, Gehäuse und Aufhängung. (Ausgeschlossen sind alle beweglichen Kettenlaufwerksteile)
- Diesel-Elektrische Antriebskomponenten: Spannungsregler, Antriebsmotor, elektrische Steuerung, Generator einschl. Antriebskupplung,
- Komponenten der Abgas Nachbehandlung: Diesel Partikel Filter, Katalysator, Partikelfilter-Sensor, Abgaskühler
- Arbeits-, Lenk- und Schwenkhydraulik: Hauptkomponenten einschl. Pumpen, Motoren, Drehdurchführung, Zylinder, Leitungen, Kontroll- und Steuerungssystem/Ventile
Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
- Arbeitslohnzuschläge für Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, insbesondere an Wochenenden und an Feiertagen
- Fahrtkosten
- Kosten für etwaigen Maschinentransport
- Verschleiß- und Wartungsteile · Schmier- und Betriebsstoffe · Reinigungsmittel
- Garantieschäden innerhalb der gesetzlichen Herstellergewährleistung
- Schäden auf Grund Verschleiß, Vandalismus, Korrision, Feuer, Diebstahl, Unterschlagung, Falschbedienung, Elementarschäden und Verschulden des Garantienehmers sind generell von der Garantie nicht umfasst.
Welche Ersatzleistung erfolgt im Schadenfall?
- Von der Garantie abgedeckt sind die gesamten Ersatzteil- und Lohnkosten, die erforderlich sind, um den von der abgeschlossenen Garantie umfassten und vom Garantienehmer gemeldeten Schaden zu reparieren.
- Der grundsätzlich vereinbarte Selbstbehalt wird von der Ersatzleistung abgezogen.
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